1. Geltungsbereich, Angebote

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Kauf- und Lieferverträge von Angst+Pfister Sensors and Power AG (nachstehend «Verkäufer», «uns», «wir») mit ihren Geschäftskunden (nachstehend «Käufer»), sofern nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Sie gehen anders lautenden Bedingungen, die vom Käufer übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Fall vor. Private Käufer, welche die Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden akzeptieren um einen Kauf zu tätigen, nehmen zur Kenntnis, dass allfällige Konsumentenschutz- und Fernabsatzbestimmungen nicht geltend gemacht werden können.

1.2 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Wir behalten uns Änderungen aus konstruktions- bzw. verkaufstechnischen Gründen vor. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

1.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.

1.4 Allfällige Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Massgabe der jeweils gültigen DIN/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.

2. Preise

2.1 Die Preise gemäss unserer Preisliste sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit für uns. Sie können jederzeit ohne vorherige Anzeige geändert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, exklusive MwSt., Fracht, Porto und Verpackung. Bei Auslandlieferungen sind allfällige Zollkosten und -gebühren vom Käufer zu tragen.

2.2 Die Preise gelten während der Vertragsdauer, sofern sich keine aussergewöhnlichen Veränderungen der Kosten für Rohstoffe, Energie, Personal, Transport oder andere Elemente der Lieferkette ergeben, die auf eine der folgenden von Angst+Pfister Sensors and Power AG nicht zu verantwortenden Ursachen zurückzuführen sind: Unfall, Aufruhr, Krieg, terroristische Handlungen, Epidemie, Pandemie, Quarantäne, innere Unruhen, Ausfall von Kommunikationseinrichtungen, Ausfall des Webhosters, Ausfall des Internetproviders, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen, nationale Streiks, Feuer, Explosion oder allgemeine Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen oder Energie. 

Ergeben sich aussergewöhnliche Änderungen bei den vorstehend genannten Kosten aufgrund einer dieser Ursachen und haben diese einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, so sind Preiserhöhungen möglich, von denen wir unsere Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen werden. 

3. Zahlungen

3.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug irgendwelcher Art zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Bestellungen über den Online Shop des Verkäufers sind per Kreditkarte über Paypal oder Saferpay zu bezahlen ohne Abzug irgendwelcher Art, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3 Ein allfällig vereinbarter Skonto-Abzug bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschliesslich MWSt., Fracht, Porto und Verpackung und setzt voraus, dass sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung beglichen sind.

3.4 Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen und die Skontoberechtigung ist der Eingang auf dem Konto des Verkäufers (Valutadatum). Fällt der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der Eingang am darauf folgenden Werktag noch als rechtzeitig.

3.5 Checks gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung.

3.6 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 3.1 festgelegten Frist, so ist der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist berechtigt, den Käufer durch schriftliche Mahnung in Verzug zu setzen und ab dem Zugang dieser Mahnung beim Käufer 5 % Verzugszinsen zuzüglich Mahnspesen zu verlangen. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

3.7 Das Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von Lieferverpflichtungen, den Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht. Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzubehalten.

3.8 Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Käufers berechtigen diesen weder zur Zurückhaltung von Zahlungen noch zur Verrechnung.

3.9 Der Verkäufer kann die Erfüllung seiner Pflichten aussetzen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Käufer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird oder dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Leistung per Nachnahme zu erbringen oder aber so lange zurückzuhalten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird. Erfolgt keine Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen vom Verkäufer angesetzten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Ware bereits abgesandt, bevor sich herausstellt, dass der Käufer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, kann sich der Verkäufer der Übergabe der Ware an den Käufer widersetzen

3.10 Bei Zahlungsverzug kommen die gesetzlichen Behelfe gemäss Art. 107-109 OR zur Anwendung.

4. Lieferungen

4.1 Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand dem Spediteur/Frachtführer übergeben wurde.

4.2 Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, bei höherer Gewalt sowie sonst bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb unseres Einflusses liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der beiden Parteien aus obgenannten Gründen unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Das gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine Franko und Frei-Haus-Lieferung vereinbart ist. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.

4.4 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Spezialanfertigungen sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.

4.5 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können - soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden - nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäss abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.

4.6 Für Kleinmengenbestellungen, welche nicht kostendeckend abgewickelt werden können, wird ein Auftragskostenzuschlag erhoben.

4.7 Für nicht durch uns verschuldete Retouren wird ein Abzug von 20 % des Brutto-Retourenbetrages auf Gutschriften eingefordert.

4.8 Der Käufer muss Fehllieferungen oder unvollständige Lieferungen, sofern die im Lieferschein auf die fehlenden Teile nicht hingewiesen wird, dem Verkäufer innert 8 Tagen schriftlich reklamieren, ansonsten gilt die Lieferung als korrekt erfolgt. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Gewährleistung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen betreffend dieser Waren.

5.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht geleisteter Bezahlung den Eigentumsvorbehalt am Sitz bzw. Wohnort des Käufers ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Die Kosten für eine solche Eintragung trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Wohnorts- bzw. Sitzverlegungen umgehend mitzuteilen.

6. Gewährleistung

6.1 Die gelieferte Ware ist sofort nach Empfang zu prüfen. Erkennbare Mängel sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, schriftlich beim Verkäufer zu rügen, wobei der behauptete Mangel zu bezeichnen und so detailliert wie möglich zu beschreiben ist. Im Falle von verborgenen Mängeln gilt dasselbe; die Mängel sind diesfalls sofort nach Entdeckung zu rügen, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung des Verkäufers beschränkt sich auf Herstellungs- oder Materialfehler, die er nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung beheben kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Empfang der Ware. Wird nachgebessert oder nachgeliefert, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.

6.2 Eine sonstige oder weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung des Verkäufers besteht nicht. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer nicht, dass sich die Lieferung zum vorausgesetzten Gebrauch eignet und keine Drittrechte verletzt. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte uns eine Nachbesserung oder Nachlieferung auch nach Versuch nicht möglich sein oder von uns abgelehnt werden, erstatten wir in Fällen von nachgewiesener Fehllieferung gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis (Wandelung).

6.3 Unsere Produkte sind nach gängigen Normen geprüft, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

6.4 Der Verkäufer haftet nicht für Transportschäden der Ware. Solche Schäden sind direkt gegenüber der ausliefernden Poststelle oder dem Spediteur geltend zu machen.


7. Haftungsbegrenzung, Verjährung

7.1 Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Verkäufer - auch für die eigenen Angestellten und anderen Hilfspersonen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren Schäden. Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden (einschliesslich entgangenem Gewinn) sowie für Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.2 Diese Beschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ausdrücklich garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

8. Urheber-, Patent- , Design- und Markenrechte

8.1 An Offerten, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.

8.2 Sofern wir Waren oder andere Leistungen nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert bzw. erbracht haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Immaterialgüterrechte und andere Rechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf bessere Rechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich ausserdem, den Käufer im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte schadlos zu halten.

8.3 Urheber-, Patent-, Design- und Markenrechte sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben. Auch sämtliches geistiges Eigentum, einschliesslich Markenrechte, Urheberrechte, Design- und Patentrechte, an bzw. im Zusammenhang mit der gelieferten Ware und anderen Materialien des Verkäufers verbleiben ausschliesslich diesem.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen allfälligen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, diese Bestimmungen sowie weitere, das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer betreffende Regelungen (z.B. betreffend Datenschutz, Nutzung der Website) jederzeit zu ändern oder einzuführen. Der Verkäufer wird solche Anpassungen oder Neuerungen dem Käufer schriftlich, per E-Mail, oder auf andere geeignete Weise mitteilen. Soweit sie vom Käufer nicht innert der angegebenen Frist widersprochen werden, gelten sie ihm als stillschweigend genehmigt. Der Verkäufer darf davon ausgehen, dass E-Mails an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse ordnungsgemäss zugestellt wurden.

9.2 Kauf- und Lieferverträge sowie einzelne daraus entstehende Rechte und Pflichten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragen werden. Der Verkäufer kann jedoch Verträge sowie Rechte und Pflichten daraus auf andere Gesellschaften innerhalb der Firmengruppe des Verkäufers auch ohne Zustimmung des Käufers übertragen.

9.3 Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in Deutsch und Englisch abgefasst. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.

9.4 Sind oder werden aus irgendwelchen Gründen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so gelten die übrigen Bestimmungen unverändert weiter. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, die den Unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen.

9.5 Alle Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Übereinkommens betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955.

9.6 Die ordentlichen Gerichte in Zürich sind zur Entscheidung aller Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Kauf- oder Lieferverträgen ausschliesslich zuständig. Vorbehalten ist das Recht von Angst+Pfister Sensors and Power AG, den Käufer an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.